Außenbereich ab sofort wieder geöffnet

Der Außenbereich vom Naturfreundehaus ist ab sofort wieder geöffnet.

Es gelten folgende Hygieneregeln:

Die folgenden Regeln wurden zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen erstellt. Wir haben versucht, das Angebot soweit einzuschränken, dass eine vernünftige Umsetzung der Hygieneregeln gegeben ist. (Angelehnt an die Verordnung für die Gastronomie von BW und den Corona Regeln der DEHOGA)
Grundsätzlich gelten die jeweils aktuellen Corona Regeln für den Alb-Donau-Kreis.

Allgemein:

  • Pflicht zur Kontaktdatenerfassung über Corona App oder Namensliste.
  • Mundschutzpflicht auf dem gesamten bewirteten Gelände wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (außer am Sitzplatz)
  • Aktuell besteht keine Testpflicht für den Außenbereich.

Testpflicht:

  • Sollte zum aktuellen Zeitpunkt Testpflicht bestehen gilt folgendes:
    • Zutritt nur mit negativem aktuellen Coronatest, für vollständig Geimpfte oder Genesene. (GGG)
    • Vorort Test ist nicht möglich und wird auch nicht akzeptiert.

Gasträume:

  • Der Gastraum bleibt bis auf weiteres geschlossen

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